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Ratgeber Kasse

DSFinV-K-Export: Was das Finanzamt von Ihrer Kasse verlangt

· Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung.

Kurz gesagt: Die DSFinV-K (Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme) legt fest, in welchem Format eine Kasse ihre Daten für das Finanzamt ausgibt. Bei einer Kassen-Nachschau oder Außenprüfung müssen Sie die Daten in diesem Format übergeben können. Aktuell ist die Version 2.4; die Version 2.3 reicht weiterhin.

Was die DSFinV-K ist

Die Finanzverwaltung veröffentlicht die DSFinV-K beim Bundeszentralamt für Steuern. Sie beschreibt einen einheitlichen Satz von CSV-Dateien mit einer Beschreibungsdatei, sodass Prüfer die Daten verschiedener Kassen mit denselben Werkzeugen auswerten können.

Was im Export steht

  • Stammdaten: Betrieb, Kasse, TSE und Steuersätze
  • Einzelaufzeichnungen: jeder Bon mit seinen Positionen
  • Kassenabschlüsse: jeder Z-Bon mit Zahlarten und Summen

Die Signaturen der TSE stehen in einem eigenen TSE-Export (TAR-Datei). Prüfer verlangen in der Regel beides.

Wann Sie den Export brauchen

Bei einer Kassen-Nachschau nach § 146b AO kann ein Prüfer unangekündigt in den Betrieb kommen und die Daten verlangen. Bei einer Außenprüfung gilt das Recht auf Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO. Die Daten müssen über die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen lesbar bleiben.

Version 2.3 oder 2.4

Nach Angaben des Bundeszentralamts für Steuern bringt die Version 2.4 nur redaktionelle Änderungen und die Anpassung an den Anwendungserlass ab 2024. Kassen müssen deshalb nicht auf 2.4 umgestellt werden; die Version 2.3 gilt für Aufzeichnungen ab dem 1. Juli 2022.

Worauf Sie achten sollten

  • Machen Sie jeden Tag einen Kassenabschluss.
  • Probieren Sie den Export aus, bevor ein Prüfer danach fragt.
  • Bewahren Sie DSFinV-K- und TSE-Export zusammen auf.

So hilft MEVARIA

MEVARIA erzeugt den DSFinV-K-Datenträger für einen Zeitraum, bewahrt ihn auf und liefert den TSE-Export als TAR-Datei. Für die Kassen-Nachschau gibt es einen Sofortexport des laufenden Tages. Die Abstimmung vergleicht Z-Bon, Hauptbuch, DSFinV-K und TSE.

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Häufige Fragen

Muss ich den DSFinV-K-Export selbst erstellen können?

Ja. Bei einer Kassen-Nachschau oder Außenprüfung müssen Sie die Daten im Format der DSFinV-K bereitstellen können.

Was ist der Unterschied zwischen DSFinV-K- und TSE-Export?

Der DSFinV-K-Export enthält Bons, Positionen und Kassenabschlüsse. Der TSE-Export enthält die Signaturen der Sicherheitseinrichtung. Zusammen zeigen sie, dass die Daten vollständig und unverändert sind.

Darf ein Prüfer unangekündigt kommen?

Ja. Die Kassen-Nachschau nach § 146b AO findet ohne vorherige Ankündigung statt.

Quellen

  1. BZSt, Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K)
  2. § 146b AO (Kassen-Nachschau), gesetze-im-internet.de
  3. § 147 AO (Aufbewahrung, Datenzugriff), gesetze-im-internet.de

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