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Ratgeber Kasse

Was ist eine TSE? Die technische Sicherheitseinrichtung erklärt

· Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung.

Kurz gesagt: Die TSE (technische Sicherheitseinrichtung) signiert jeden Vorgang einer elektronischen Kasse, sodass er sich nachträglich nicht unbemerkt ändern lässt. Für elektronische Kassen ist sie in Deutschland Pflicht (§ 146a AO) und muss vom BSI zertifiziert sein.

Wozu die TSE dient

Seit dem 1. Januar 2020 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme mit Kassenfunktion durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt sein. Grundlage sind § 146a der Abgabenordnung und die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Einnahmen sollen vollständig und unverändert aufgezeichnet werden.

Die TSE besteht aus drei Teilen: einem Sicherheitsmodul, das jeden Vorgang mit Zeitpunkt, fortlaufender Transaktionsnummer und Signatur versieht, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle, über die die Daten ausgegeben werden.

Hardware-TSE oder Cloud-TSE

Eine TSE kann als Modul im Gerät stecken, etwa als USB-Stick oder SD-Karte, oder als Cloud-TSE bei einem Anbieter laufen. Zulässig ist beides, wenn die TSE vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert ist.

Eine Cloud-TSE braucht kein zusätzliches Gerät und passt deshalb gut zu Kassen auf Tablet, Rechner oder Handy.

Wer eine TSE braucht

Jeder Betrieb, der eine elektronische Kasse nutzt, auch eine Cloud-Kasse auf dem Tablet. Eine Pflicht, überhaupt eine elektronische Kasse zu führen, gibt es in Deutschland nicht. Wer eine offene Ladenkasse ohne Elektronik nutzt, braucht keine TSE, muss seine Einnahmen aber ebenfalls vollständig aufzeichnen.

Was auf dem Bon stehen muss

Nach § 6 KassenSichV gehören auf jeden Beleg:

  • Name und Anschrift des Unternehmens
  • Datum der Belegausstellung sowie Beginn und Ende des Vorgangs
  • Menge und Art der Waren oder Art und Umfang der Leistung
  • die Transaktionsnummer
  • das Entgelt und der Steuerbetrag oder der Steuersatz
  • die Seriennummer des Aufzeichnungssystems oder des Sicherheitsmoduls

Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung verlangt außerdem den Signaturzähler und den Prüfwert. Viele Kassen drucken die TSE-Angaben zusätzlich als QR-Code.

Wenn die TSE ausfällt

Fällt die TSE aus, dürfen Sie weiter kassieren. Der Ausfall muss dokumentiert werden, und auf dem Beleg muss erkennbar sein, dass die TSE nicht verfügbar war. Die Störung ist unverzüglich zu beheben.

Welche Bußgelder drohen

Wer keine oder keine richtig eingesetzte TSE verwendet, handelt ordnungswidrig. Das Bußgeld kann bis zu 25.000 Euro betragen (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 6 und Abs. 4 AO), auch wenn keine Steuer verkürzt wurde.

So hilft MEVARIA

MEVARIA richtet je Standort eine Cloud-TSE ein und signiert jeden Bon. Fällt die TSE aus, kassieren Sie weiter; MEVARIA kennzeichnet den Beleg und führt ein Ausfallprotokoll. TSE-Export und DSFinV-K-Export erzeugen Sie selbst, zum Beispiel für die Kassen-Nachschau.

Kassensystem für die Gastronomie mit TSE

Häufige Fragen

Brauche ich für eine Kasse auf dem Tablet eine TSE?

Ja. Jede elektronische Kasse braucht eine zertifizierte TSE, auch eine Cloud-Kasse auf dem Tablet. Eine Cloud-TSE kommt ohne zusätzliches Gerät aus.

Darf ich weiter kassieren, wenn die TSE ausfällt?

Ja. Der Ausfall muss dokumentiert und auf dem Beleg erkennbar sein, und die Störung ist unverzüglich zu beheben.

Muss ich die TSE dem Finanzamt melden?

Ja. Seit 2025 melden Sie Kasse und TSE über Mein ELSTER, innerhalb eines Monats nach Anschaffung.

Braucht eine offene Ladenkasse eine TSE?

Nein. Eine TSE brauchen nur elektronische Kassen. Die Pflicht, Einnahmen vollständig aufzuzeichnen, gilt trotzdem.

Quellen

  1. § 146a AO, gesetze-im-internet.de
  2. Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), gesetze-im-internet.de
  3. § 379 AO, gesetze-im-internet.de
  4. BSI TR-03153, Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme

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