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Ratgeber Kasse

Kassenmeldepflicht: So melden Sie Ihre Kasse über ELSTER

· Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung.

Kurz gesagt: Seit dem 1. Januar 2025 melden Betriebe ihre elektronischen Kassen samt TSE dem Finanzamt (§ 146a Abs. 4 AO). Eine neue Kasse muss innerhalb eines Monats nach der Anschaffung gemeldet werden, ebenso ihre Außerbetriebnahme. Gemeldet wird elektronisch, zum Beispiel über Mein ELSTER.

Was seit 2025 gilt

Die Mitteilungspflicht steht seit 2020 im Gesetz, war aber ausgesetzt, bis es einen elektronischen Meldeweg gab. Seit dem 1. Januar 2025 steht er bereit. Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, mussten bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden. Seitdem gilt die Monatsfrist.

Wer melden muss

Jeder Betrieb, der elektronische Aufzeichnungssysteme mit Kassenfunktion nutzt, auch gemietete oder geleaste. Gemeldet wird je Betriebsstätte. Jede Mitteilung nennt alle Systeme dieser Betriebsstätte, auch wenn sich nur eines geändert hat.

Was gemeldet wird

Das Finanzamt fragt unter anderem ab:

  • Name und Steuernummer des Betriebs und die Betriebsstätte
  • Art der TSE mit Seriennummer und BSI-Zertifizierungs-ID
  • Art und Anzahl der Aufzeichnungssysteme
  • die Seriennummern der Systeme
  • Datum der Anschaffung und gegebenenfalls der Außerbetriebnahme

So melden Sie über Mein ELSTER

In Mein ELSTER finden Sie unter Alle Formulare und Sonstige Formulare die Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Absatz 4 AO). Alternativ laden Sie eine XML-Datei hoch oder übermitteln aus einer Software über die ERiC-Schnittstelle. Ihre Steuerberatung kann die Meldung für Sie übernehmen.

Das Bundesfinanzministerium hat eine Ausfüllanleitung veröffentlicht, die jedes Feld erklärt.

Häufige Fehler

  • Bei einer Korrektur nur das geänderte Gerät melden, statt alle Systeme der Betriebsstätte
  • Die Außerbetriebnahme vergessen, etwa beim Tausch eines Tablets
  • Die Monatsfrist nach einer Neuanschaffung übersehen

So hilft MEVARIA

MEVARIA führt je Gerät Anschaffung, Außerbetriebnahme mit Grund, Standortwechsel und die Art des Aufzeichnungssystems und erinnert an die Monatsfrist. Übermitteln müssen Sie oder Ihre Kanzlei selbst über Mein ELSTER; eine Direktübermittlung aus MEVARIA gibt es noch nicht.

Kassensystem für die Gastronomie mit TSE

Häufige Fragen

Bis wann muss ich eine neue Kasse melden?

Innerhalb eines Monats nach der Anschaffung (§ 146a Abs. 4 Satz 2 AO).

Muss ich auch melden, wenn ich eine Kasse abschaffe?

Ja. Die Außerbetriebnahme ist ebenfalls innerhalb eines Monats zu melden.

Kann meine Steuerberatung die Meldung übernehmen?

Ja. Bevollmächtigte wie Steuerberatung, Hersteller oder Händler dürfen die Mitteilung für Sie übermitteln.

Gilt die Meldepflicht auch für gemietete Kassen?

Ja, auch für gemietete und geleaste Systeme.

Quellen

  1. § 146a AO, gesetze-im-internet.de
  2. BMF-Schreiben vom 28.06.2024 zur Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO
  3. BMF, Ausfüllanleitung elektronisches Aufzeichnungssystem (Stand 02.12.2024)
  4. ELSTER, Alle Formulare

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